Erstgespräch & Kosten
Zu Beginn erhalten Sie in einem Erstgespräch eine kurze Aufklärung darüber, wie ich arbeite und worauf Sie sich verlassen können (Psychologengesetz 2013).
- Was ist unter Klinisch-psychologischer und gesundheitspsychologischer Beratung, Diagnostik und Behandlung zu verstehen?
- Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen nach den aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen der Wissenschaft (state of the art). § 32
Fortbildungspflicht zu psychologischen und anderen berufsrelevanten Wissenschaften. § 33 - Nach der Klärung ihres Anliegens, erfolgt eine Aufklärung über die möglichen Vorgangsweisen (Art, Umfang und Verlauf und die Anwendung von diagnostischen Verfahren) und welche Kosten damit verbunden sind. Sollte sich die Vorgangsweise in der Behandlung verändern, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt. §34 Abs. 1-3, 5
- Aufklärung bei möglichen Risiken der Behandlung, bzw. welche Folgen einer unterbliebenen Behandlung folgen könnten. §34 Abs. 2-4
Welche Daten gespeichert werden und das diese nur bei wenigen Voraussetzungen an Dritte weitergegeben werden dürfen. Aufklärung darüber. §34 Abs. 6 - Dokumentationspflicht § 35 über die Vorgeschichte, vorhandene Diagnosen, den bisherigen Krankheitsverlauf, den Beginn, den Verlauf, verwendete Methoden und die Beendigung der klinisch- gesundheitspsychologischen Leistungen. Art, Umfang, Ergebnisse der Diagnostik und daraus entstandene signifikante Ergebnisse und Diagnosen. Vereinbartes Honorar aus dem Behandlungsvertrag. Aufklärung über Konsultation oder Empfehlungen von Leistungen von Berufsangehörigen anderer Gesundheitsberufe. Klienten besitzen das Recht sich diese Dokumentation anzusehen (Auskunftspflicht §36).
- Für den behandelnden Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen besteht eine Verschwiegenheitspflicht, über alle in ihrer Berufsausübung bekannt gewordenen Geheimnisse gegenüber den Klienten. Nur der Klient ist dazu ermächtigt mich davon zu entbinden. Aufgrund von Änderungen im Gewaltschutzgesetz 2019, sind mit 30.10.2019 Veränderungen in der Verschwiegenheitsregelung für Klinische und Gesundheitspsychologen in Kraft getreten. Darüber werden die Klienten, bzw. deren gesetzlichen Vertreter (im Falle von Minderjährigkeit) im Rahmen des zu unterschreibenden Behandlungsvertrages informiert und aufgeklärt.
- Generell werden mit dem zu unterschreibenden Behandlungsvertrag, noch einmal wichtige Themen (wie Datenschutz, Terminabsage, Nutzung Whats App) für die künftige Inanspruchnahme meiner Leistungen gemeinsam mit dem Klienten geklärt und vereinbart.
Danach erfolgt ein ausführliches Explorationsgespräch (Erstgespräch)- abgestimmt auf ihr konkretes Anliegen.
- Vorgeschichte (Biographische Ereignisse, Herkunftsfamilie, soziales Umfeld, kritische Live Events, Ausbildung, Beruf, Konflikte mit dem Gesetz?)
- Beschwerden/ Belastungen/ Probleme/ Leidensdruck (seit wann, in welcher Form)
- Bisherige Abklärungen/ Behandlungen
- Einnahme von Medikamenten/ Verwendung von psychotropen Substanzen
- Vorhandene Suizidgedanken
- Ressourcen, Fähigkeiten, Begabungen und Hobbies des Klienten
Aus diesem Gespräch werden Ziele erarbeitet, die der Klient in weiterer Folge erreichen möchte und wie er diese umsetzen kann.
Je nach Bedarf und Fragestellung erfolgt die weitere klinisch-gesundheitspsychologische Beratung/ Behandlung durch mich, bzw. wird an eine geeignete Stelle oder Person weitervermittelt. Dabei ist es mir wichtig dabei neutral, sachlich und wertschätzend zu beraten. Danach sollten Sie in der Lage sein, die nächsten Schritte zu planen und umzusetzen.
Kosten
Wichtige Information: Bitte lassen sie sich für unser erstes Gespräch, von ihrem Hausarzt eine fachärztliche Überweisung an mich ausstellen, da die Kosten für klinisch-psychologische Behandlung seit 01.01.2024, anteilig erstattet werden! Sollte dies im Vorfeld des Erstgespräches nicht möglich sein, wird dies auch noch bis zum Beginn der 2. Sitzung anerkannt.
Grund der Zuweisung vom Hausarzt: Klinisch-psychologische Behandlung
Jede weitere Einheit zu 50 min klinisch- psychologischer/ gesundheitspsychologischer Beratung, Diagnostik und Behandlung kostet €100.-. Sollte es einmal länger dauern, weil es ihre Anliegen erfordern und wir über diese Einheit weiterarbeiten, nehme ich mir je nach Verfügbarkeit Zeit und verlange für weitere 25 Minuten, €50.-.
Die Kosten im Einzel-, Paar- oder Gruppensetting belaufen sich ebenfalls gesamt auf €100.- für 50min.
Bei der Verwendung von klinisch-psychologischen oder gesundheitspsychologischen Diagnoseverfahren, entstehen je nach den verwendeten Verfahren unterschiedliche Kosten. Dazu werden Sie vor deren Anwendung im Detail informiert. Die Kosten variieren nach dem jeweiligen Aufwand und der Fragestellung. Zur Klärung einer klinisch- psychologischen Fragestellung (krankheitswertige Zustandsbilder) werden die daraus entstehenden Kosten, ca. zur Hälfte bis drei Viertel von den Krankenkassen refundiert.
Es besteht einerseits die Möglichkeit in Bar zu bezahlen, oder aber auch die Leistung per Überweisung zu begleichen.
Für Vortragstätigkeiten und die Abhaltung von Workshops, ersuche ich Sie gesondert mit mir in Kontakt zu treten, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu vereinbaren und abzuklären.
Bei Terminabsagen: Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine vorher vereinbarte Einheit einzuhalten, ersuche ich Sie, mir bis spätestens 24h vor dem Termin, eine Absage zukommen zu lassen. Diese wird auch entsprechend beantwortet und somit bestätigt. Bleibt dies aus, muss ich Ihnen die versäumte Einheit in Rechnung stellen.
Private Zusatzversicherungen umfassen nicht selten eine mitunter vollständige Kostenrückerstattung für eine vorgegebene Anzahl von Einheiten für klinisch-psychologische Behandlung. Allerdings, werden dazu meist Fachuntersuchungen bei einem Neurologen/ Psychiater gefordert. Planen sie daher rechtzeitig einen entsprechenden Termin, da dabei mit Wartezeiten zu rechnen ist.